Warum zum Makler

Warum sollte man einen Makler einschalten?

Viele potentielle Immobilienkäufer scheuen sich, direkten Kontakt zu privaten Anbietern aufzunehmen.
Sich dagegen unverbindlich bei einem Makler über verschiedene Angebote zu informieren, ist erheblich einfacher und ökonomischer, als zahlreiche Eigentümer anzusprechen.
Und weil der Interessent sich bei einem seriösen Vermittler über mehrere Objekte gleichzeitig informieren kann, ist die Wahrscheinlichkeit größer, die gewünschte Immobilie zu finden.
Für den Verkäufer aber bedeutet dies, daß auch seine Immobilie schnellstmöglich einen neuen Eigentümer bekommen kann.
Die Einschaltung eines Maklers bringt neben der größeren Sicherheit beim Finden des Käufers und bei der sachlichen Abwicklung eine Reihe von Vorteilen.
Die Marktkenntnis, Kenntnis der Überlegungen der anderen Partei und der Gepflogenheiten des Eigentumswechsels, das Vertrauen beider Parteien.
Die Einigung über einen Kauf erfordert in der Regel Kompromisse.
Verkäufer und Käufer müssen diese eingehen, und niemand darf sich dabei übervorteilt fühlen.
Die Vermittlung zwischen zwei Parteien kann nur durch einen unabhängigen Dritten, z.B. dem Makler, erfolgen.
In vielen Städten verfügen die regional tätigen Maklerfirmen aufgrund ihrer erfahrenen, ortsansässigen und damit auch ortskundigen Mitarbeiter über besondere Kompetenz und werden daher von vielen Auftraggebern besonders geschätzt.

Was macht ein Makler?

Für den gewissenhaften Makler ist die Herbeiführung eines Kaufvertrages mit erheblichem Aufwand verbunden. Dieser reicht von den ersten Gesprächen mit der Verkäuferseite, der Beschaffung aussagefähiger Unterlagen, der Ermittlung des Marktwertes, der Erstellung eines angemessenen Verkaufsexposés bis hin zur Werbung.
Die Vorgespräche mit Interessenten nehmen breiten Raum ein, schließlich müssen Besichtigungen durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist der Makler bei der notariellen Beurkundung anwesend.

Selbstverständlich können Sie von einem Vermittler nur dann den vollen Einsatz verlangen, wenn Sie durch eine solide schriftliche Beauftragung sicherstellen, daß der von ihm betriebene Aufwand nicht vergebens ist. Hierzu gehört auch die Akzeptanz einer Verkäuferprovision.
Dieses wird von vielen Verkäufern, die einen halbherzigen Auftrag mit einigen Wenn und Aber erteilen möchten, nicht berücksichtigt.

Sie wundern sich dann, wenn ihr Verkaufsauftrag nicht mit dem gebotenen Nachdruck bearbeitet wird und sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt.
Letztendlich stärken Sie die Verhandlungsposition Ihres Maklers durch eine eindeutige Beauftragung ganz erheblich – und das kommt Ihren eigenen Interessen zugute.

Wenn ein Kaufinteressent bei Besichtigung die Idee einbringt, doch den Makler zu umgehen, wird er sicherlich auch keine Hemmungen haben, seine Kaufvertragspartner zu übervorteilen.
Wichtig ist der Makler auch als anwesender Dritter, der Verhandlungen und Absprachen dokumentieren kann.

Warum nicht privat verkaufen?

Wenn sich auf private Anzeigen Interessenten melden, geht es zunächst um Terminvereinbarungen für eine Besichtigung des Objekts. Können Sie wirklich wissen, wer da in Ihr Haus kommt?

Viele “Interessenten” sind Besichtigungstouristen oder Makler, die sich jedoch nicht zu erkennen geben.
Manche machen sogar Fotos vom Objekt, damit angeblich ihre Frau auch mal einen Eindruck vom Haus erhalten können. Nicht selten ist dieses Objekt dann in der nächsten Woche drei- bis viermal in der Zeitung zu finden. Meist mit leichten Modifizierungen in Preis oder anderen Angaben.

Möglicherweise gibt es auch nur “Inspizierungen”, die dann später zu ungebetenem Besuch führen könnten. Hinzu kommen nicht zu unterschätzende Risiken, an einen Käufer zu geraten, bei dem die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind,
so daß für den Verkäufer, aber auch für den Kaufinteressenten unkalkulierbare Risiken entstünden.

Trotzdem trauen sich viele Eigentümer zu, ihre Immobilien selbst zu verkaufen, auch im Hinblick auf mangelnde Erfahrung in der für beide Vertragsparteien eindeutigen Formulierung von
Sachverhalten, wobei Käufer in einem späteren Rechtsstreit erhebliche Kaufpreisminderungen durchsetzen könnten, wenn vom Verkäufer verschwiegene Mängel auftreten.

Mehrere Makler für eine Immobilie?

Ein verbreiteter Irrglaube ist, den Verkauf zu beschleunigen, indem mehrere Maklerunternehmen in den Verkauf einer Immobilie eingeschaltet werden. Auch hier gilt: Das Einschalten mehrerer Makler mindert die Erfolgschancen für das einzelne Unternehmen und wird deshalb dazu führen, daß ein Verkaufsauftrag nicht mit dem umfangreichen Aufwand und notwendigen Engagement bearbeitet wird.

Erfahrungsgemäß ist jedoch die Auswirkung noch negativer. Eine von verschiedenen Seiten zur gleichen Zeit angebotene Immobilie verliert schnell an Attraktivität.
Unseriöse Makler bieten schon mal die selbe Immobilie mehrere 10.000,–EUR billiger an, ohne daß das der Verkäufer weiß.

Das kann dazu führen, daß sich nur unseriöse Interessenten melden, wenn überhaupt.

Wozu dient eine Reservierungserklärung?

Ist der Kaufinteressent stark an der Immobilie interessiert, sich jedoch noch nicht binden kann, weil noch die

Willensbildung anderer beteiligten Entscheidungsträger (z.B. Ehepartner, Kreditinstitut) abzuwarten ist, wird der Makler dazu veranlaßt, weitere Verkaufsbemühungen einzustellen und in der Zwischenzeit auftretenden Kaufinteressenten abzusagen.
Kommt es dann letztlich doch nicht zum Geschäft kann der Makler eine Reservierungsgebühr als Entschädigung dafür erhalten, daß er andere ernsthafte Interessenten abgewiesen hat und mit neuem Arbeits- und Kostenaufwand den Verkauf von vorne beginnen muß.

Welche Nebenerwerbskosten fallen beim Immobilienkauf an?

3,57 – 5,95 % Maklerprovision
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,5 % Notar- und Gerichtskosten
Die Werte werden immer vom Kaufpreis der Immobilie berechnet.

Alle Beträge sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an unter 03501-528182 oder schicken Sie uns eine Mail unter info@immo-boeckmann.de